Wann ist denn Psychotherapie überhaupt eine Leistung der Krankenkasse?
Grundsätzlich ist Psychotherapie eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, wenn im Rahmen der ersten Gespräche die Diagnose für eine Störung mit einem spezifischen Krankheitswert gestellt wird. Der beantragende Psychotherapeut muss im Anschluss an sein Psychologie- oder Medizinstudium eine mehrjährige entsprechende Psychotherapieausbildung absolviert haben. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit Erlangung der Approbation vor der Ärztekammer des jeweiligen Bundeslandes. Verhaltenstherapie ist als Behandlungsverfahren gemäß der Psychotherapierichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen als Kassenleistung anerkannt.
Wie kommen Sie zu mir in die Praxis in Bremen oder in Hannover?
Als Selbstzahler vereinbaren Sie bitte einen Kennenlerntermin. Dazu schreiben Sie mir am besten eine Email, in der Sie mir kurz Ihr Anliegen schildern. Wir machen einen Termin aus und Sie kommen zu mir in die Praxis. Dort besprechen wir dann alles weitere.
Privat Versicherte klären vor Beginn der psychotherapeutischen Behandlung mit ihrer Krankenversicherung, welche Kosten für die geplante Behandlung übernommen werden. Ihre private Krankenversicherung schickt Ihnen in Abhängigkeit von Ihrem jeweiligen Vertrag die entsprechenden Unterlagen zu, die Sie bitte zu Ihrem Termin mitbringen.
Gesetzlich Versicherte sollten zunächst versuchen, einen Psychotherapeuten mit Kassensitz (bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zugelassen oder ermächtigt) zu finden. Nur dieser ist berechtigt, direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Manchmal ist es jedoch aufgrund langer Wartelisten problematisch, zeitnah einen Termin bei einem niedergelassenen Kollegen zu bekommen. Dann können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen sogenannten „Antrag auf Kostenerstattung“ stellen. Wenn dieser genehmigt ist, können Sie auch eine Therapie bei einem noch nicht niedergelassenen Therapeuten mit einer Privatpraxis machen. Dieses Verfahren wurde geschaffen, da jeder Patient ein Recht auf Unterstützung hat und die Kassenärztliche Vereinigung so ihrem Versorgungsauftrag nachkommt – bedeutet aber im Vorfeld Vorarbeit von Ihrer Seite! Wichtig für gesetzlich versicherte Patienten: Derzeit arbeite ich leider nicht im Kostenerstattungsverfahren.
Wie läuft die Beantragung einer Psychotherapie bei den Krankenkassen konkret ab?
Bei der Verhaltenstherapie wird nach neuer Psychotherapeuten-Richtlinie (04.2017) in mindestens zwei, maximal jedoch vier Probesitzungen und ggf. weiteren diagnostischen Untersuchungen abgeklärt, ob die beabsichtigte Psychotherapie bei der psychischen Störung erfolgversprechend und die Beziehung zwischen Patient und Therapeut tragfähig ist.
Wie lange dauert eine Psychotherapiebehandlung?
Der Umfang einer psychotherapeutischen Behandlung ist von der Wahl des Behandlungsverfahrens abhängig. Derzeit umfasst eine Kurzzeittherapie im Rahmen der Verhaltenstherapie zunächst 12 bzw. 24 Sitzungen à 50 min, bei einer Langzeittherapie sind bis zu 60 Sitzungen à 50 Minuten vorgesehen. Die tatsächliche Dauer kann deutlich unterhalb dieser Grenzen liegen. Die Häufigkeit der Behandlungen kann von zweimal wöchentlich bis zu einmal in zwei oder drei Wochen oder länger variieren. Zu Beginn ist eine Sitzung in der Woche die Regel, mit fortlaufender Therapie und Stabilisierung wird dann die Frequenz in Absprache mit Ihnen gedehnt.
Wie hoch sind die Kosten für die Psychotherapie?
Ich rechne als Psychologische Psychotherapeutin mit Privatpraxis auf der Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. Damit betragen die Kosten für eine therapeutische Sitzung (Dauer 50 min) z. Zt. € 100,56. Dazu kommen eventuell weitere Kosten für flankierende Maßnahmen (Diagnostik, Anträge, Stellungnahmen, etc.).
Qualitätssicherung
Durch die im Psychotherapeutengesetz festgelegte umfassende theoretische und praktische Ausbildung der Psychotherapeuten, die auch Erfahrungen in der Psychiatrie sowie Selbsterfahrung umfasst, wird ein hoher Qualitätsstandard der psychotherapeutischen Behandlung erreicht. Darüber hinaus trägt die gesetzlich vorgeschriebene kontinuierliche Fortbildung zur Qualität der Behandlung bei. Diese ergänze ich durch regelmäßige Intervision bzw. Supervision.
Selbstverständlich unterliegen jegliche Gespräche mit Klienten der Schweigepflicht.